Regulatorische Informationen bezüglich Nachhaltigkeit

Erklärung zur Nichtberücksichtigung von PAI (Art. 4 Abs. 1 lit. b SFDR)

Wir berücksichtigen derzeit keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ("Principal Adverse Impact", PAI) im Sinne der SFDR. Als WPDLU beraten wir Kunden und übermitteln Aufträge, treffen aber keine eigenen Investitionsentscheidungen. Daher ist eine PAI-Analyse für unsere Tätigkeit nicht vorgesehen. Wir beobachten rechtliche Entwicklungen und prüfen regelmäßig, ob eine zuküntftige Berücksichtigung sinnvoll und möglich ist.

Kurze Erklärung gemäß Art. 6 SFDR (Nachhaltigkeitsrisiken)

Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Anlageberatung nur insoweit, wie zu den jeweiligen Finanzprodukten ausreichend verlässliche Informationen verfügbar sind. Da wir als WPDLU keine eigenen Investitionsentscheidungen treffen und keine Portfolioverwaltung durchführen, kann eine umfassende Bewertung dieser Risiken nicht in allen Fällen erfolgen. Wir beobachten die regulatorische Entwicklung und werden unsere Vorgehensweise anpassen, wenn dies erforderlich oder sinnvoll ist.

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